Geschäftsbericht 2019 der LfA Förderbank Bayern
Dr. Otto Beierl: Damit wir unseren Bayerischen Unternehmen bei Liquiditätsschwierigkeiten infolge der Corona-Auswirkungen zügig und effektiv helfen können, haben wir für bestehende LfA-Programmdarlehen eine einfache Lösung zur Aussetzung von bis zu vier Tilgungsraten geschaffen und mit dem „Corona-Schutzschirm-Kredit“ ein eigenes Sonderprogramm mit besonders günstigen Endkreditnehmerzinsen sowie einer obligatorischen Haftungsfreistellung von 90 Prozent aufgelegt. Um den Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erheblich zu erleichtern, wurden der Bürgschaftssatz für die LfA-Bürgschaften ebenfalls auf 90 Prozent sowie der Haftungsfreistellungssatz beim Universalkredit auf 80 Prozent angehoben.
Zusätzlich wurden die Förderverfahren für den Akutkredit, die LfA-Bürgschaften und Haftungsfreistellungen erheblich beschleunigt. So werden Haftungsfreistellungen und Bürgschaften bis zu einem LfA-Risiko von 500.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren innerhalb weniger Bearbeitungstage gewährt. Hier setzen wir auch weiterhin auf unsere langfristige und bewährte Finanzierungspartnerschaft mit den Hausbanken, die die finanziellen Hilfen bei der LfA beantragen und an die Betriebe ausreichen. Mit Unterstützung durch die LfA haben sie so die Möglichkeit, die Liquidität gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen zu sichern. Dies zeigt, dass die LfA sowohl in guten wie in schlechten Zeiten als verlässlicher Partner der bayerischen Wirtschaft sowie der Kommunen zur Verfügung steht.
Dr. Josef Bayer: Um auch unsere bayerischen Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, schnell und wirksam zu unterstützen, haben wir Anfang Mai 2020 den „LfA-Schnellkredit“ neu eingeführt. Unabhängig von der Bonität ist dieser mit einer obligatorischen hundertprozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet. Bei dem LfA-Schnellkredit haben wir unseren Partnerbanken erstmals einen automatisierten Antrags- und Zusageprozess bereitgestellt. Im Rahmen der Digitalisierung des Fördergeschäfts ist eine Ausweitung des automatisierten Zusageverfahrens auf weitere Produkte geplant.
Hans Peter Göttler: Auch in diesem Jahr entwickeln wir das LfA-Förderangebot weiter und sind daher mit dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium im kontinuierlichen Austausch, um dieses zu optimieren und auf die aktuellen Herausforderungen auszurichten. Konkret ist die Gründungs- und Innovationsfinanzierung noch attraktiver geworden. Im Startkredit haben wir ab April 2020 einen Tilgungszuschuss von 1 Prozent neu eingeführt, und im Innovationskredit 4.0 wurden die Tilgungszuschüsse für innovative Vorhaben von bisher 1 Prozent auf 2 Prozent angehoben. Zudem können künftig auch innovative Geschäftsmodelle mit dem Innovationskredit 4.0 gefördert werden. Mit den höheren Tilgungszuschüssen und den erweiterten Fördermöglichkeiten im Innovationskredit 4.0 helfen wir Mittelständlern, neu gegründeten Unternehmen und Freiberuflern dabei, innovative Vorhaben anzustoßen, ihre Geschäftsmodelle zu modernisieren und sich so fit für die Zukunft zu machen.
Dr. Josef Bayer: Darüber hinaus wurden die Tilgungszuschüsse im Energiekredit Gebäude auf bis zu 28,5 Prozent angehoben. Bei den Infrakrediten reagieren wir bedarfsgerecht auf die seitens der Kommunen vielfach geäußerten Wünsche nach längeren Zinsbindungen und werden eine Laufzeitvariante mit 20-jähriger Zinsbindung neu einführen. Auch unser Engagement beim Thema Nachhaltigkeit haben wir weiter vorangebracht und für das gesamte LfA-Programmkreditgeschäft einschließlich der Übernahme von Bürgschaften eigene Nachhaltigkeitsgrundsätze veröffentlicht.
Dr. Otto Beierl: Trotz eines schwierigen Marktumfelds sind wir mit dem Förderjahr 2019 zufrieden. Im Jahr 2019 hat die LfA Förderbank Bayern die bayerischen Unternehmen und Kommunen mit Darlehen von fast 2,4 Milliarden Euro unterstützt. Damit lag das Kreditvolumen zwar deutlich unter dem Rekordjahr 2018, jedoch im Durchschnitt des hohen Fördervolumens der letzten fünf Jahre. Über 4.300 Unternehmen und Kommunen profitierten von den Fördervorteilen der LfA. Allein bei den programmgebundenen Förderkrediten betrug das Zusagevolumen rund 1,8 Milliarden Euro. Deutliche Nachfragezuwächse gab es bei den Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie insbesondere für Energie- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Nachfrage der kleinen und mittleren Betriebe in der Energieeffizienzförderung stieg um knapp 14 Prozent auf rund 300 Millionen Euro. Gerade die gestiegene Nachfrage in diesen Bereichen zeigt, dass unser Förderangebot beim bayerischen Mittelstand weiterhin gefragt ist.
Hans Peter Göttler: Im Jahr 2019 haben wir unsere Innovations- und Digitalisierungsförderung neu ausgerichtet und in einem Produkt, dem Innovationskredit 4.0, gebündelt. Damit unterstützen wir Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit einem schlanken Produkt bei ihren Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Neben attraktiven Zinssätzen bietet der Innovationskredit 4.0 zusätzlich auch Tilgungszuschüsse. Dadurch reduzieren sich der Kreditbetrag und die Zinsbelastung. So erleichtern wir innovativen Unternehmen die Finanzierung und helfen Mittelständlern, Gründern und Freiberuflern, ihre Geschäftsmodelle zu modernisieren – das schafft Kostenvorteile und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
Der vorliegende „digitale“ Geschäftsbericht im neuen Corporate Design der LfA belegt die Förderleistungen des vergangenen Jahres. Wir veröffentlichen diesen ausschließlich als Online-Version mit Downloadmöglichkeiten und verzichten, auch im Sinne der Nachhaltigkeit, auf eine gedruckte Ausgabe. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen mit unserem digitalen Angebot.